Summer break

Geschichte der "Uhrmacherferien"

1928 wurde die Treuhandstelle der Schweizerischen Uhrenindustrie (Fidhor) gegründet, um die Beziehungen zwischen Banken und den Uhrmachern zu regeln. Tarifverträge bestimmten nun die Produktion, die Preisgestaltung und die Exportpolitik.

1930 wurde die SSIH Société pour l’Industrie Horlogére SA in Genf als Finanz-Holding (AK 5.3 Millionen CHF) gegründet. Unter einheitlicher Führung vereinigte sie die Fertiguhrenfabrikanten (heute Swatch Group).

1931 wurde die privatwirtschaftliche Allgemeine Schweizerische Uhrenindustrie AG (ASUAG) gegründet. Es war eine Superholding, die praktisch ein Monopol auf die Produktion von Rohwerken und Gangreglern besass (heute Swatch Group).

1934 am 12. März wurde ein Bundesbeschluss zur Bewilligungspflicht für die Eröffnung und Vergrösserung von Unternehmen sowie für den Export von Uhrenbestandteilen, Rohwerken und Schablonen herausgegeben. Dieser Beschluss von rechtlichen Massnahmen ist unter der Bezeichnung Uhrenstatut bekannt. 

1937 am 15. Mai unterzeichnen 19 Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaft SMUV eine Vereinbarung, um ein drohender Streik zu beenden, welcher sich auf die ganze Uhrenbranche auszudehnen drohte. Damit war die Uhrenindustrie die erste Branche in der Schweiz, die einen Gesamtarbeitsvertrag abschloss. Dieser beinhaltete auch erstmals 6 Tage Ferien, vor allem aus produktionstechnischen Gründen. Noch heute sind die Uhrmacherferien ein Begriff in der Branche. Obwohl nicht mehr flächendeckend umgesetzt, gibt der Convention Patronale jedes Jahr eine Empfehlung über Dauer und Zeitpunkt der Sommerpause heraus.